Gewerbeabfallverordnung

Die Änderungen der Gewerbeabfallverordnung treten am 01. August in Kraft. Neu ist: die Abfallfraktionen sind um zwei weitere, nämlich Holz und Textilien, ergänzt worden und es wird eine Dokumentation gefordert. 

Eine Musterdokumentation kann im Mitgliederbereich heruntergeladen werden. Das Passwort erhalten Sie im FDF-Büro.  Einfach anrufen!